Aktualisierung Satzung HV

Wichtige Information zur HV am 19.07.2023

1. Satzungsänderung § 10 Vorstand

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§ 10 Vorstand
• Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden.
• Der 3. Vorsitzende ist der Kassierer des Vereins.
• Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Bei seiner Verhinderung wird er durch den 2. Vorsitzenden vertreten. Sind sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende verhindert, wird der Verein durch den 3. Vorsitzenden vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
• Sämtliche Mitglieder des Vorstandes sind in ihrer Eigenschaft als Vorstand ehrenamtlich tätig.
• Die Mitglieder des Vorstandes dürfen für ihre Tätigkeit lediglich eine Pauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG erhalten.

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§ 10 Vorstand
• Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem 4. Vorsitzenden und dem 5. Vorsitzenden.
• Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Bei seiner Verhinderung wird er durch den 2. Vorsitzenden vertreten. Sind sowohl der 1. Vorsitzende als auch der 2. Vorsitzende verhindert, wird der Verein durch den 3. Vorsitzenden vertreten, dann durch den 4. Vorsitzenden und schließlich durch den 5. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt.
• Der 1. Vorsitzende ist Vorstandssprecher der den Verein nach außen repräsentiert.
• Der 2. Vorsitzende ist der Sportvorstand des Vereins.
• Der 3. Vorsitzende ist der Kassierer des Vereins.
• Der 4. Vorsitzende ist der Jugendvorstand des Vereins.
• Der 5. Vorsitzende ist zuständig für Organisation und Vereinsaktivitäten des Vereins.
• Sämtliche Mitglieder des Vorstandes sind in ihrer Eigenschaft als Vorstand ehrenamtlich tätig.
• Die Mitglieder des Vorstandes dürfen für ihre Tätigkeit lediglich eine Pauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG erhalten.

Satzungsänderung § 12 Wahl des Vorstands

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§ 12 Wahl des Vorstands
• Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
• Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils für die Zeit von 2 Jahren gewählt.
• In einem ungeraden Kalenderjahr wird der 1. Vorsitzende für 2 Jahre gewählt.
• In einem geraden Kalenderjahr werden der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende jeweils für 2 Jahre gewählt.
• Bei der ersten Wahl nach dem neuen Turnus werden der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende zunächst nur für 1 Jahr gewählt, um ein gleichzeitiges Ausscheiden aller Vorstände zu vermeiden.
• Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.
• Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vereinsausschuss kommissarisch ein Ersatz-Vorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen.
• Scheidet mehr als ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
• Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.

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§ 12 Wahl des Vorstands
• Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.
• Die Mitglieder des Vorstands werden jeweils für die Zeit von 2 Jahren gewählt.
• In einem ungeraden Kalenderjahr wird der 1. Vorsitzende,4. Vorsitzende und 5. Vorsitzende für 2 Jahre gewählt.
• In einem geraden Kalenderjahr werden der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende jeweils für 2 Jahre gewählt.
• Bei der ersten Wahl nach dem neuen Turnus werden der 2. Vorsitzende und der 3. Vorsitzende zunächst nur für 1 Jahr gewählt, um ein gleichzeitiges Ausscheiden aller Vorstände zu vermeiden.
• Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt.
• Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vereinsausschuss kommissarisch ein Ersatz-Vorstandsmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung bestimmen.
• Scheidet mehr als ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
• Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.

Die Satzungsänderung wird wie folgt begründet:

Die Vergrößerung des Vorstandes im Verein bzw. der Aufgabenbereiche ist nötig um hier zukünftig den zeitlichen und organisatorischen Aufwand für die im Vereinsvorstand und in den Abteilungen tätigen und handelnden Personen zu verkleinern, Kräfte zu bündeln und um Entscheidungswege zu verschlanken bzw. verkürzen.

Dadurch sollen die Aufgaben in klar abgrenzbare und überschaubare Themen und Pakete (Ressorts), kleiner als bisher, neu aufgeteilt werden.

Mit dieser Verteilung von Kompetenzen und Verantwortung wird für die einzelnen Personen der Aufwand geringer was gleichzeitig auch den Anreiz für alle anderen Vereinsmitglieder sein soll hier sich aktiv im Verein einzubringen und bisherige Aufgaben und ggf. neu geschaffene Posten zu zu übernehmen und zu begleiten.

Als ein Ziel und Folge sehen und wünschen wir uns hier, dass dadurch eine (Neu)Belebung des Vereinslebens stattfindet, der Gemeinschaftsinne gestärkt wird und die Bereitschaft wächst, dass sich viele Mitglieder im Verein ein Engagement für und im FC Marbach vorstellen können.

Eingebracht wurde der Antrag, die Satzung zu ändern, von Markus Widmann, HaJo Sturm, Jochen Berger, Lukas Möhle und Nico Knüpfer.

Datum: 18.07.2023

Ergänzung im Trainerteam der zweiten Mannschaft!

Ergänzung im Trainerteam der zweiten Mannschaft!

Auch bei der zweiten Mannschaft gibt es Neuigkeiten. Christos Makrigiannis komplettiert das Trainerteam um Eldin Arifi als Spielertrainer.
„Christos hatte schon verschiedene Positionen inne gehabt, vom Spieler der ersten Mannschaft über Trainer von unserer A-Jugend. Und nun dürfen wir den Jugendleiter auch als Spielertrainer der zweiten Mannschaft begrüßen“ stellt ihn der Spielleiter unserer Zweiten Nico Knüpfer vor.
Christos und Eldin, wir wünschen euch viel Erfolg für die neue Saison! Let’s Go!

Datum: 14.07.2023

Trainerteam komplett!

Trainerteam komplett!

Unser neues Trainerteam um Ben Blümle und Dominik Gallert wird komplettiert durch Stefan Watzka,
der weiterhin unsere Torspieler betreut und nun auch mit Philipp Bez,
der als spielender Co-Trainer zusätzlich auf und neben dem Platz präsent sein wird.
Wir freuen uns, dass beide weiterhin für den FC aktiv sind und wünschen gutes Gelingen.

Datum: 12.07.2023

Der Spielplan für die Bezirksliga Enz/Murr 23/24 ist draußen.

Der Spielplan für die Bezirksliga Enz/Murr 23/24 ist draußen.

Am ersten Spieltag, 03.09.2023 geht’s zum Aufsteiger nach TSV Schwieberdingen 1906 e.V. Fussball.
Das erste Derby gegen TSV 1899 Benningen findet am 24.09.2023 im heimischen Stadion statt.
Die Hinrunde endet am 10.12.2023 mit dem Klassiker gegen SV Kornwestheim – Fussball.
Die Rückrunde startet am 25.02.2024 und endet am 02.06.2024.
Wir freuen uns schon auf die neue Saison und freuen uns auf eure Unterstützung! Let’s Go!

Datum: 11.07.2023